Virtuelle Hauptversammlung
Die jährliche Hauptversammlung ist eins der wichtigsten Ereignis für Aktiengesellschaften im Jahr. Denn bekanntermaßen dürfen eine Reihe von Beschlüssen nur dort gefasst werden. Hauptversammlungen sind normalerweise verpflichtende Präsenzveranstaltungen. Doch das Aktienrecht hat Corona nicht in Betracht gezogen. Bei einer Hauptversammlung treffen sich Vorstand und Aktionäre, die häufig von weiter weg angereist sind. Von diesen Reisen rät das Robert-Koch-Institut als zuständige Behörde für Infektionsschutz aktuell dringend ab. Sämtliche Bundesländer haben außerdem Versammlungsverbote und Reisebeschränkungen verhängt, um die Verbreitung des Virus Sars-CoV-2 (Covid-19) einzudämmen. Viele AGs haben ihre Hauptversammlung deshalb aktuell auf unbestimmte Zeit verschoben.
Dank der technischen Möglichkeiten ist ein Unternehmen heute aber nicht mehr allein auf physische Präsenz angewiesen, wenn es mit seinen Aktionären in Kontakt treten möchte. Der Bundestag hat in seinem Gesetz zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie explizit virtuelle Hauptversammlungen gestattet, um den Vorgaben des Aktienrechts zu genügen. Wir bieten die Technik dazu an, damit Ihre Hauptversammlung ein Erfolg wird und Ihr Unternehmen wichtige Beschlüsse nicht aufschieben muss.
Unsere Lösung für Ihr abgesagtes Event: Der Webcast
Was ist ein Webcast? Ein Webcast ist ein professionell produzierter Livestream im Internet bei dem Teilnehmer vor Ort und Teilnehmer zuhause interagieren können. Dabei werden mehrere Kameras eingesetzt, damit es für die Zuschauer am heimischen Bildschirm nicht so monoton wirkt. Im Fokus steht normalerweise das Podium mit dem Vorstand, wobei ein fehlendes Mitglied auf einem dort installierten Bildschirm live zugeschaltet werden kann. Die Tonübertragung wird mit störungsfreien Schwanenhalsmikrofonen realisiert. So kommt auch bei denen Teilnehmern zuhause ein sauberer Ton an. Über eine Chat-Funktion können Teilnehmer, die die Versammlung über das Internet verfolgen, mit dem Vorstand interagieren und ihre Fragen stellen. Auch Abstimmen ist möglich. Viele nutzen heute schon Voting-Systeme bei großen Präsenzveranstaltungen – der Webcast verlegt diese komplett ins Internet.
So können Sie auch bei Kontaktverboten und Reisebeschränkungen sicher ihre Hauptversammlung mit ihren Aktionären durchführen. Sie können den Jahresbericht kommunizieren, Entlastung beantragen und über die Ausschüttung der Dividenden beschließen. Auch GmbHs können so ihre Gesellschafterversammlung interaktiv und termingerecht durchführen. Der Webcast kann sowohl öffentlich zugänglich als auch privat und verschlüsselt durchgeführt werden. Dann muss sich jeder Teilnehmer authentifizieren. Vorproduzierte Filme und Präsentationen lassen sich in den Livestream elegant integrieren. Die virtuelle Hauptversammlung lässt sich mit allen internetfähigen Geräten empfangen. Die gesamte Veranstaltung kann zudem aufgezeichnet und später für all jene, die nicht live teilnehmen konnten, online abrufbar sein.
Procon ist ihr verlässlicher Partner für Ihre virtuelle Hauptversammlung
Procon stellt seit zehn Jahren Veranstaltungstechnik für Unternehmen aller Größen bereit. Wir haben bereits zahlreiche Webcasts produziert und verhelfen gerne auch Ihnen zu ihrer ersten virtuellen Hauptversammlung. Dazu bauen wir wahlweise in Ihrem Unternehmen ein kleines Studio auf, das das Podium vor Ort mit professionellen Kameras aufnimmt und zu den Teilnehmern nach Hause sendet, oder Sie nutzen eins unserer Studios in Köln oder Bonn. Dabei achten wir selbstverständlich auf die gebotene Hygiene. Die Mikrofone werden vorab desinfiziert und unsere Mitarbeiter tragen Mundschutz – um Sie zu schützen.
Die Corona-Krise stellt viele Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Doch gerade jetzt ist es wichtig, den Kontakt zu Teilhabern und Gesellschaftern zu halten. Schieben Sie wichtige Beschlüsse nicht auf die Wartebank – mit unserer Unterstützung können Sie Ihre virtuelle Hauptversammlung rechtssicher durchführen und bleiben handlungsfähig. Unsere professionelle Veranstaltungstechnik und unser Know-how sichern verbriefte Teilhaberechte, setzen niemanden einer gesundheitlichen Gefahr aus und ermöglichen Ihrem Unternehmen die notwendigen Entscheidungen. Lassen Sie sich von Corona nicht mehr blockieren als nötig!